Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alder Digital B.V. · Amsterdam · KvK 94566178
Dies ist eine Übersetzung. Rechtlich verbindlich ist allein die niederländische Fassung.
Die Alder Digital B.V. ist ein niederländisches Unternehmen, und für diese Bedingungen gilt niederländisches Recht. Diese deutsche Übersetzung dient dazu, dass Sie lesen können, wozu Sie sich verpflichten. Weichen die beiden Fassungen voneinander ab, so entscheidet der niederländische Text — wie es Artikel 13.3 festhält.
Artikel 1 Allgemeines
- Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen der Alder Digital B.V., nachfolgend «Auftragnehmer» genannt, und einem Auftraggeber, gegenüber dem der Auftragnehmer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, soweit die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
- Diese Bedingungen gelten ebenso für Handlungen Dritter, die der Auftragnehmer im Rahmen des/eines Auftrags einschaltet. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenso zugunsten der Mitarbeitenden des Auftragnehmers und seiner Geschäftsleitung verfasst.
- Die Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich zurückgewiesen.
- Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder werden sie angefochten, so bleibt das Übrige dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich anwendbar. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber treten diesfalls in Beratung, um neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen oder angefochtenen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei Zweck und Tragweite der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich beachtet werden.
- Besteht Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, so hat die Auslegung «nach dem Geist» dieser Bestimmungen zu erfolgen.
- Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, so ist diese Situation nach dem Geist dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
- Verlangt der Auftragnehmer nicht stets die strikte Einhaltung dieser Bedingungen, so bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht anwendbar wären oder dass der Auftragnehmer in irgendeiner Weise das Recht verlöre, in anderen Fällen die genaue Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
Artikel 2 Offerten und Angebote
- Alle Offerten und Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, es sei denn, in der Offerte ist eine Frist für die Annahme gesetzt. Ist keine Annahmefrist gesetzt, so erlischt das Angebot stets nach 30 Tagen.
- Der Auftragnehmer kann an seinen Offerten oder Angeboten nicht festgehalten werden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen kann, dass die Offerten oder Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten.
- Die in einer Offerte oder einem Angebot genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere behördliche Abgaben sowie ohne allfällige im Rahmen des Vertrags anfallende Kosten, einschliesslich Reise- und Aufenthalts-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Weicht die Annahme (auch in Nebenpunkten) von dem in der Offerte oder im Angebot enthaltenen Antrag ab, so ist der Auftragnehmer daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, sofern der Auftragnehmer nichts anderes angibt.
- Eine Gesamtpreisangabe verpflichtet den Auftragnehmer nicht, einen Teil des Auftrags gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für künftige Aufträge.
Artikel 3 Vertragsdauer, Ausführungsfristen, Gefahrübergang, Ausführung und Änderung des Vertrags, Preiserhöhung
- Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber wird auf bestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Natur des Vertrags nichts anderes ergibt oder die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren.
- Ist für die Ausführung bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Sachen eine Frist vereinbart oder angegeben, so ist dies niemals eine Verfallfrist. Bei Überschreitung einer Frist hat der Auftraggeber den Auftragnehmer daher schriftlich in Verzug zu setzen. Dem Auftragnehmer ist dabei eine angemessene Frist einzuräumen, um den Vertrag doch noch zu erfüllen.
- Der Auftragnehmer führt den Vertrag nach bestem Wissen und Können und entsprechend den Anforderungen guter Fachkunde aus, dies auf der Grundlage des zu jenem Zeitpunkt bekannten Stands der Wissenschaft.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit von artikel 7:404, 7:407 lid 2 en 7:409 BW (des niederländischen Zivilgesetzbuchs) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Werden vom Auftragnehmer oder von durch den Auftragnehmer eingeschalteten Dritten im Rahmen des Auftrags Arbeiten am Standort des Auftraggebers oder an einem vom Auftraggeber bezeichneten Standort ausgeführt, so stellt der Auftraggeber die von diesen Mitarbeitenden vernünftigerweise gewünschten Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
- Wird der Vertrag in Phasen ausgeführt, so kann der Auftragnehmer die Ausführung derjenigen Teile, die zu einer folgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Angaben, von denen der Auftragnehmer angibt, dass sie erforderlich sind, oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Sind die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Angaben dem Auftragnehmer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder die aus der Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach den dann üblichen Tarifen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Ausführungsfrist beginnt nicht früher, als der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Angaben zur Verfügung gestellt hat. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers ausgegangen ist.
- Zeigt sich während der Ausführung des Vertrags, dass es für eine ordnungsgemässe Ausführung erforderlich ist, ihn zu ändern oder zu ergänzen, so nehmen die Parteien rechtzeitig und in gegenseitiger Beratung eine Anpassung des Vertrags vor. Werden Art, Umfang oder Inhalt des Vertrags, ob auf Wunsch oder Anweisung des Auftraggebers, der zuständigen Behörden und so weiter oder nicht, geändert und wird der Vertrag dadurch qualitativ und/oder quantitativ geändert, so kann dies Folgen für das ursprünglich Vereinbarte haben. Dadurch kann auch der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder herabgesetzt werden. Der Auftragnehmer macht darüber so weit wie möglich vorab eine Preisangabe. Durch eine Änderung des Vertrags kann ferner die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist geändert werden. Der Auftraggeber nimmt die Möglichkeit einer Änderung des Vertrags in Kauf, einschliesslich der Änderung von Preis und Ausführungsfrist.
- Wird der Vertrag geändert, einschliesslich einer Ergänzung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ihn erst auszuführen, nachdem die innerhalb des Auftragnehmers zuständige Person die Zustimmung erteilt hat und der Auftraggeber dem für die Ausführung angegebenen Preis und den übrigen Bedingungen zugestimmt hat, einschliesslich des dann zu bestimmenden Zeitpunkts der Ausführung. Die unterbliebene oder nicht sofortige Ausführung des geänderten Vertrags stellt keine Vertragsverletzung des Auftragnehmers dar und ist für den Auftraggeber kein Grund, den Vertrag zu kündigen oder zu stornieren.
- Der Auftragnehmer kann ein Gesuch um Änderung des Vertrags ablehnen, ohne dadurch in Verzug zu geraten, wenn dies in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht Folgen haben könnte, etwa für die in diesem Rahmen auszuführenden Arbeiten oder zu liefernden Sachen.
- Kommt der Auftraggeber der ordnungsgemässen Erfüllung dessen, wozu er gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet ist, nicht nach, so haftet der Auftraggeber für allen Schaden, der dem Auftragnehmer dadurch unmittelbar oder mittelbar entsteht.
- Vereinbart der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber ein festes Honorar oder einen festen Preis, so ist der Auftragnehmer gleichwohl jederzeit zur Erhöhung dieses Honorars oder dieses Preises berechtigt, ohne dass der Auftraggeber diesfalls berechtigt wäre, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung sich aus einer Befugnis oder Pflicht nach Gesetz oder Verordnung ergibt oder ihre Ursache in einem Anstieg der Preise von Rohstoffen, Löhnen und so weiter hat oder auf anderen Gründen beruht, die beim Abschluss des Vertrags vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.
- Beträgt die Preiserhöhung anders als infolge einer Änderung des Vertrags mehr als 10% und erfolgt sie innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags, so ist ausschliesslich derjenige Auftraggeber, dem eine Berufung auf titel 5 afdeling 3 van Boek 6 BW (Buch 6 des niederländischen Zivilgesetzbuchs) zusteht, berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn, der Auftragnehmer ist dann doch bereit, den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Betrags auszuführen; oder wenn die Preiserhöhung sich aus einer Befugnis oder einer dem Auftragnehmer nach dem Gesetz obliegenden Pflicht ergibt; oder wenn vereinbart wurde, dass die Ablieferung später als drei Monate nach Zustandekommen des Vertrags erfolgt; oder, bei Lieferung einer Sache, wenn vereinbart wurde, dass die Ablieferung später als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.
Artikel 4 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung des Vertrags
- Der Auftragnehmer ist befugt, die Erfüllung der Pflichten auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber die Pflichten aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt; wenn Umstände, die dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrags zur Kenntnis gelangt sind, guten Grund zur Befürchtung geben, dass der Auftraggeber die Pflichten nicht erfüllen wird; wenn der Auftraggeber beim Abschluss des Vertrags ersucht wurde, Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder ungenügend ist; oder wenn dem Auftragnehmer wegen der Verzögerung auf Seiten des Auftraggebers nicht länger zugemutet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen zu erfüllen.
- Ferner ist der Auftragnehmer befugt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist, oder wenn sonst Umstände eintreten, die derart sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags dem Auftragnehmer vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann.
- Wird der Vertrag aufgelöst, so werden die Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig. Setzt der Auftragnehmer die Erfüllung der Pflichten aus, so behält er seine Ansprüche aus Gesetz und Vertrag.
- Geht der Auftragnehmer zur Aussetzung oder Auflösung über, so ist er in keiner Weise zum Ersatz von Schäden und Kosten verpflichtet, die dadurch in irgendeiner Weise entstehen.
- Ist die Auflösung dem Auftraggeber zuzurechnen, so ist der Auftragnehmer zum Ersatz des Schadens einschliesslich der Kosten berechtigt, der dadurch unmittelbar und mittelbar entsteht.
- Erfüllt der Auftraggeber seine sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten nicht und rechtfertigt diese Nichterfüllung die Auflösung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag sofort und mit unmittelbarer Wirkung aufzulösen, ohne jede Pflicht seinerseits zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung, während der Auftraggeber wegen Vertragsverletzung sehr wohl zu Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet ist.
- Wird der Vertrag vom Auftragnehmer vorzeitig gekündigt, so sorgt der Auftragnehmer in Beratung mit dem Auftraggeber für die Übergabe noch auszuführender Arbeiten an Dritte. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Bringt die Übergabe der Arbeiten für den Auftragnehmer Mehrkosten mit sich, so werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der dafür genannten Frist zu begleichen, sofern der Auftragnehmer nichts anderes angibt.
- Im Falle der Liquidation, der surséance van betaling (des niederländischen gerichtlichen Zahlungsaufschubs) oder eines entsprechenden Gesuchs, des Konkurses, einer Pfändung zulasten des Auftraggebers — sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben ist —, einer Schuldsanierung oder eines anderen Umstands, durch den der Auftraggeber nicht länger frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es dem Auftragnehmer frei, den Vertrag sofort und mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen oder den Auftrag oder Vertrag zu stornieren, ohne jede Pflicht seinerseits zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung.
- Die Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber werden diesfalls sofort fällig.
- Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise, so werden die ausgeführten Arbeiten und die dafür bestellten oder bereitgestellten Sachen, zuzüglich allfälliger Zufuhr-, Abfuhr- und Lieferkosten dafür sowie der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit, dem Auftraggeber vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Artikel 5 Höhere Gewalt
- Der Auftragnehmer ist nicht zur Erfüllung irgendeiner Pflicht gegenüber dem Auftraggeber gehalten, wenn er daran infolge eines Umstands gehindert wird, der nicht auf Verschulden beruht und der ihm weder nach dem Gesetz noch nach einem Rechtsgeschäft noch nach der Verkehrsauffassung zuzurechnen ist.
- Unter höherer Gewalt wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was darunter in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, jede von aussen kommende Ursache verstanden, vorhergesehen oder nicht vorhergesehen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss nehmen kann, durch die der Auftragnehmer jedoch ausserstande ist, seine Pflichten zu erfüllen. Streiks im Betrieb des Auftragnehmers oder bei Dritten sind darin eingeschlossen. Der Auftragnehmer hat auch dann das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem der Auftragnehmer seine Verbindlichkeit hätte erfüllen müssen.
- Der Auftragnehmer kann während der Dauer der höheren Gewalt die Pflichten aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, so ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne Pflicht zum Ersatz von Schäden gegenüber der anderen Partei.
- Soweit der Auftragnehmer im Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Pflichten aus dem Vertrag inzwischen teilweise erfüllt hat oder erfüllen können wird und dem erfüllten beziehungsweise zu erfüllenden Teil selbständiger Wert zukommt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den bereits erfüllten beziehungsweise zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handle es sich um einen gesonderten Vertrag.
Artikel 6 Zahlung und Inkassokosten
- Die Zahlung hat stets innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, auf eine vom Auftragnehmer anzugebende Weise und in der Währung, in der fakturiert wurde, sofern der Auftragnehmer nichts anderes schriftlich angibt.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, periodisch zu fakturieren.
- Bleibt der Auftraggeber mit der rechtzeitigen Zahlung einer Rechnung säumig, so ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug. Der Auftraggeber schuldet dann den gesetzlichen Zins. Der Zins auf den fälligen Betrag wird ab dem Zeitpunkt berechnet, in dem sich der Auftraggeber in Verzug befindet, bis zum Zeitpunkt der Begleichung des vollständig geschuldeten Betrags.
- Der Auftragnehmer hat das Recht, die vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen zunächst auf die Kosten, sodann auf die verfallenen Zinsen und schliesslich auf die Hauptforderung und die laufenden Zinsen anzurechnen. Der Auftragnehmer kann ein Zahlungsangebot ablehnen, ohne dadurch in Verzug zu geraten, wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge für die Anrechnung der Zahlung bezeichnet. Der Auftragnehmer kann die vollständige Tilgung der Hauptforderung ablehnen, wenn dabei nicht ebenso die verfallenen und laufenden Zinsen sowie die Inkassokosten beglichen werden.
- Der Auftraggeber ist niemals berechtigt, das von ihm dem Auftragnehmer Geschuldete zu verrechnen. Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungspflicht nicht aus. Ein Auftraggeber, dem eine Berufung auf afdeling 6.5.3 (artikelen 231 tot en met 247 boek 6 BW, die Regelung über allgemeine Geschäftsbedingungen im niederländischen Zivilgesetzbuch) nicht zusteht, ist ebenso wenig berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
- Ist der Auftraggeber mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Pflichten säumig oder in Verzug, so gehen alle angemessenen Kosten der aussergerichtlichen Beitreibung zulasten des Auftraggebers. Die aussergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage dessen berechnet, was in der niederländischen Inkassopraxis üblich ist, derzeit nach der Berechnungsmethode gemäss Rapport Voorwerk II (der niederländischen Richtlinie für aussergerichtliche Inkassokosten). Hat der Auftragnehmer jedoch höhere Inkassokosten aufgewendet, die vernünftigerweise notwendig waren, so kommen die tatsächlich aufgewendeten Kosten für den Ersatz in Betracht. Allfällige aufgewendete Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls auf den Auftraggeber überwälzt. Der Auftraggeber schuldet auch auf die geschuldeten Inkassokosten Zins.
Artikel 7 Eigentumsvorbehalt
- Das vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags Gelieferte bleibt Eigentum des Auftragnehmers, bis der Auftraggeber alle Pflichten aus dem/den mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäss erfüllt hat.
- Das vom Auftragnehmer Gelieferte, das nach Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fällt, darf nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht befugt, das unter den Eigentumsvorbehalt Fallende zu verpfänden oder auf irgendeine andere Weise zu belasten.
- Der Auftraggeber hat stets alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden darf, um die Eigentumsrechte des Auftragnehmers sicherzustellen.
- Pfänden Dritte das unter Eigentumsvorbehalt Gelieferte oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer davon sofort in Kenntnis zu setzen. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, das unter Eigentumsvorbehalt Gelieferte gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erstes Verlangen dem Auftragnehmer zur Einsicht vorzulegen. Bei einer allfälligen Auszahlung der Versicherung ist der Auftragnehmer zu diesen Geldern berechtigt. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zum Voraus, an allem mitzuwirken, was in diesem Rahmen notwendig oder wünschenswert sein könnte oder sich als solches erweist.
- Für den Fall, dass der Auftragnehmer seine in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer und vom Auftragnehmer zu bezeichnenden Dritten zum Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Auftragnehmers befindet, und dieses zurückzunehmen.
Artikel 8 Garantien, Untersuchung und Mängelrügen, Verjährungsfrist
- Die vom Auftragnehmer zu liefernden Sachen entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die im Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Sachen, die für den Gebrauch innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Gebrauch ausserhalb der Niederlande hat der Auftraggeber selbst zu prüfen, ob ihr Gebrauch für den dortigen Einsatz geeignet ist und ob sie den dort gestellten Bedingungen entsprechen. Der Auftragnehmer kann diesfalls hinsichtlich der zu liefernden Sachen oder der auszuführenden Arbeiten andere Garantie- und andere Bedingungen stellen.
- Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von drei Monaten nach der Lieferung, sofern sich aus der Natur des Gelieferten nichts anderes ergibt oder die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Betrifft die vom Auftragnehmer gewährte Garantie eine Sache, die von einem Dritten hergestellt wurde, so ist die Garantie auf diejenige beschränkt, die vom Hersteller der Sache dafür gewährt wird, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Jede Form der Garantie entfällt, wenn ein Mangel infolge unsachgemässen oder zweckwidrigen Gebrauchs oder eines Gebrauchs nach dem Haltbarkeitsdatum, unrichtiger Lagerung oder Wartung durch den Auftraggeber und/oder durch Dritte entstanden ist oder sich daraus ergibt, oder wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an der Sache Änderungen vorgenommen oder vorzunehmen versucht haben, andere Sachen daran befestigt haben, die daran nicht befestigt werden dürfen, oder wenn diese auf eine andere als die vorgeschriebene Weise ver- oder bearbeitet wurden.
- Dem Auftraggeber steht ebenso wenig ein Garantieanspruch zu, wenn der Mangel durch Umstände entstanden ist oder deren Folge ist, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss nehmen kann, einschliesslich Witterungsverhältnissen (wie beispielsweise, jedoch nicht ausschliesslich, extremen Niederschlägen oder Temperaturen) und so weiter.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gelieferte unmittelbar in dem Zeitpunkt zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, in dem die Sachen ihm zur Verfügung gestellt werden beziehungsweise die betreffenden Arbeiten ausgeführt worden sind. Dabei hat der Auftraggeber zu prüfen, ob Qualität und/oder Quantität des Gelieferten dem Vereinbarten entspricht und den Anforderungen genügt, die die Parteien diesbezüglich vereinbart haben. Allfällige sichtbare Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung schriftlich zu melden. Allfällige nicht sichtbare Mängel sind dem Auftragnehmer sofort, jedenfalls aber spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu melden. Die Meldung hat eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels zu enthalten, damit der Auftragnehmer angemessen reagieren kann. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, eine Beanstandung zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
- Rügt der Auftraggeber rechtzeitig, so setzt dies seine Zahlungspflicht nicht aus. Der Auftraggeber bleibt diesfalls auch zur Abnahme und Bezahlung der übrigen bestellten Sachen und dessen verpflichtet, wozu er dem Auftragnehmer den Auftrag erteilt hat.
- Wird ein Mangel später gemeldet, so steht dem Auftraggeber kein Recht auf Nachbesserung, Ersatz oder Entschädigung mehr zu.
- Steht fest, dass eine Sache mangelhaft ist, und wurde diesbezüglich rechtzeitig gerügt, so wird der Auftragnehmer die mangelhafte Sache nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist nach deren Rückerhalt oder, wenn eine Rücksendung vernünftigerweise nicht möglich ist, nach der schriftlichen Mitteilung des Mangels durch den Auftraggeber ersetzen oder für deren Nachbesserung sorgen oder dem Auftraggeber dafür eine Ersatzvergütung leisten. Im Falle des Ersatzes ist der Auftraggeber verpflichtet, die ersetzte Sache dem Auftragnehmer zurückzugeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, sofern der Auftragnehmer nichts anderes angibt.
- Steht fest, dass eine Beanstandung unbegründet ist, so gehen die dadurch entstandenen Kosten, einschliesslich der auf Seiten des Auftragnehmers dadurch angefallenen Untersuchungskosten, vollumfänglich zulasten des Auftraggebers.
- Nach Ablauf der Garantiefrist werden alle Kosten für Nachbesserung oder Ersatz, einschliesslich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist aller Forderungen und Einreden gegenüber dem Auftragnehmer und gegenüber den vom Auftragnehmer bei der Ausführung eines Vertrags beigezogenen Dritten ein Jahr.
Artikel 9 Haftung
- Sollte der Auftragnehmer haften, so ist diese Haftung auf das beschränkt, was in dieser Bestimmung geregelt ist.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, die vom Auftraggeber oder in dessen Namen erteilt wurden.
- Sollte der Auftragnehmer für irgendeinen Schaden haften, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf höchstens den einmaligen Rechnungswert des Auftrags beschränkt, jedenfalls auf denjenigen Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht.
- Die Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls stets auf den Betrag der Auszahlung seines Versicherers im betreffenden Fall beschränkt.
- Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für unmittelbaren Schaden.
- Als unmittelbarer Schaden gelten ausschliesslich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit die Feststellung Schaden im Sinne dieser Bedingungen betrifft; die allfälligen angemessenen Kosten, die aufgewendet wurden, um die mangelhafte Leistung des Auftragnehmers dem Vertrag entsprechen zu lassen, soweit diese dem Auftragnehmer zugerechnet werden können; und die angemessenen Kosten, die zur Verhütung oder Begrenzung des Schadens aufgewendet wurden, soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben. Der Auftragnehmer haftet niemals für mittelbaren Schaden, einschliesslich Folgeschaden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen und Schaden durch Betriebsunterbruch.
- Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner leitenden Hilfspersonen zurückzuführen ist.
Artikel 10 Schadloshaltung
- Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schadlos für allfällige Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und deren Ursache einem anderen als dem Auftragnehmer zuzurechnen ist. Sollte der Auftragnehmer aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sowohl aussergerichtlich als auch vor Gericht beizustehen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden darf. Sollte der Auftraggeber mit dem Ergreifen angemessener Massnahmen säumig bleiben, so ist der Auftragnehmer ohne Inverzugsetzung berechtigt, dies selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die dadurch auf Seiten des Auftragnehmers und Dritter entstehen, gehen vollumfänglich zulasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
Artikel 11 Geistiges Eigentum
- Der Auftragnehmer behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund der Auteurswet (des niederländischen Urheberrechtsgesetzes) und anderer Gesetze und Verordnungen über geistiges Eigentum zustehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, das durch die Ausführung eines Vertrags auf seiner Seite gewachsene Wissen auch für andere Zwecke zu verwenden, soweit dabei keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
Artikel 12 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen der Auftragnehmer beteiligt ist, ist ausschliesslich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn eine Verbindlichkeit ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die am Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Weens Koopverdrag (des Wiener Kaufrechts, des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf) wird ausgeschlossen.
- Das Gericht am Sitz des Auftragnehmers ist ausschliesslich zuständig, von Streitigkeiten Kenntnis zu nehmen, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Gleichwohl hat der Auftragnehmer das Recht, die Streitigkeit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
- Die Parteien rufen das Gericht erst an, nachdem sie sich äusserst bemüht haben, eine Streitigkeit in gegenseitiger Beratung beizulegen.
Artikel 13 Fundstelle und Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Bedingungen sind bei der Kamer van Koophandel (der niederländischen Handelskammer) unter der Nummer 94566178 hinterlegt.
- Anwendbar ist stets die zuletzt hinterlegte Fassung beziehungsweise die Fassung, die im Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsverhältnisses mit dem Auftragnehmer galt.
- Der niederländische Text der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für deren Auslegung stets massgebend.